Erster Schritt

Immer wieder lesen wir, dass Menschen gegen ihren Willen in Krankenhäusern behandelt werden und dass dabei auch medizinische Verfahren angewendet werden, die gegen den Willen des Behandelten verstoßen.
Auch dass unliebsame Menschen in psychiatrische Behandlung gebracht und zwangsbehandelt werden, haben wir am Fall Gustl Mollath erfahren dürfen. Auf eine verpflichtende Ethik der Ärzteschaft kann man sich keineswegs mehr verlassen. Ein Phänomen, dass aber mindestens schon seit 1933 besteht.

Jedem könnte widerfahren, könnte, dass in Deutschland hoheitlich handelnde öffentliche Stellen durch einen Handlungsleitfaden des Verfassungsschutzes dazu ermutigt wurden, bei Menschen mit abweichendem Wissensstand besonders auf psychiatrische oder strafrechtliche Besonderheiten „zu achten“.

Damit bekommt eine Patientenverfügung einen besonderen Wert, denn nur mit ihrer Hilfe können Dir nahestehende Menschen helfen.

Diese sollte dann sowohl physische als auch psychische Umstände abdecken, unter denen Du nicht mehr in der Lage bist, für Dich zu entscheiden oder unter denen Dir dies unterstellt werden könnte.

Hinter dem Begriff Patientenverfügung verbergen sich eigentlich drei oder vier Dokumente: die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung. Wer auch noch vor einem vom Familiengericht eingesetzten Kontrollbevollmächtigten geschützt sein will, fügt noch eine Kontrollvollmacht bei.

Für die hier bereitgestellten Dokumente in der vorgeschlagenen Form wurden die öffentliche Patientenverfügung der Malteser, die Patientenverfügung von Nina Hagen, Hinweise des zwischenzeitlich verunglückten Anwalts für Psychiatrierecht, Thomas Saschenbrecker, sowie aktuelle gerichtliche Entscheidungen und Erfahrungen herangezogen.

Eintragung nicht vergessen

Gegen deren kleine Gebühr von 20 EUR kann und sollte man dringend seine Verfügungen auf der Internetseite der Bundesnotarkammer eintragen:

www.vorsorgeregister.de

Allerdings ist dieser Dienst nur auf Vorsorgeverfügungen anwendbar, und es wird dabei auch nicht der Inhalt der Urkunden einsehbar gemacht, wie wir es bei www.urkundenregister.de umgesetzt haben.

Dann kann sich jeder medizinische und Verwaltungsmitarbeiter vor dem Handeln davon überzeugen, dass Verfügungen existieren und Verfügungsberechtigte anzusprechen sind.
Nach der Eintragung erhältst Du ein Plastikkärtchen zugeschickt, das Du immer bei Dir tragen kannst und solltest.

Problem ist allerdings, dass die Verfügungen selbst nicht dort hinterlegt wird und im Ernstfall die Verfügung erst bei dem Verfügungsberechtigten gesucht werden muss. Im Falle von Organtransplantationen hat dies das Potential das auch schon einmal zu einem Problem zu führen.

Hier im Urkundenregister kannst Du die Verfügung und ggf. auch noch darüber hinaus gehende Willenserklärungen so hinterlegen, dass diese in der aktuellsten Form über einen QR-Code, den Du auf einer Karte immer bei Dir trägst, für jeden abrufbar sind, der ein berechtigtes Interesse daran hat.

Teamarbeit

Über Eure Wünsche und Vorstellungen solltet Ihr Euch zunächst einmal unter Zuhilfenahme dieser Vorschläge alleine Gedanken machen, dann die gewünschten Bevollmächtigten hinzuziehen und Euch schließlich in Gruppen von mindestens vier Menschen, um sie von drei Zeugen bezeugen lassen zu können, treffen.

Bevor Ihr beginnt, beschafft Euch bitte vier Postcodelabel als weltweit eindeutige Aktenzeichen der Dokumente.

Die Dokumente

Die hier vorgeschlagenen Texte sind als Vorschläge und nicht als Dogmen zu verstehen. Wie alles im Leben sind auch diese Dokumente einem ständigen Verbesserungsprozess unterworfen.
Irgendeine Gewähr kann durch das Deutsche Humanitäre Zentrum nicht übernommen werden.

Über das urkundenregister.de besteht für die Möglichkeit, die Dokumente teilpersonalisiert zu generieren und nach dem Ausfüllen so auf unseren Servern zu hinterlegen, dass mittels eines bei sich getragenen QR-Codes die Dokumente eingesehen werden können.

Die Dokumente werden hier im MS-Word- und im LibreOffice-Format bereitgestellt. Auf Anfrage werden bei Problemen auch andere Formate bereitgestellt, soweit diese in LibreOffice exportiert werden können.

Format MS WordFormat Libre Office
PatientenverfügungPatientenverfügung
Patientenverfügung mit COVID und ImpfungPatientenverfügung mit COVID und Impfung
VorsorgevollmachtVorsorgevollmacht
BetreuungsvollmachtBetreuungsvollmacht
Download der Dokumentenvorlagen

Es wird empfohlen, die Patientenverfügung lieber komplett zu überarbeiten, als eine Ergänzung zu der Impf- und Infektionsthematik hinzufügen, weil eine solche Ergänzung auch verloren gehen könnte.

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