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Der Weg in die Souveränität

Nach der Erstellung einer Patientenverfügung mit Vorsorge- , Betreuungs- und Kontrollvollmacht kann man auch einmal darüber nachdenken, eine Lebenderklärung abzugeben.

Natürlich haben all jene Recht, die sagen, dass sie permanent Zeichen ihrer Lebens hinterlassen, denn die von ihnen hinterlassenen Spuren sind nun einmal Spuren des Menschen und nicht solche der Person. Und es gibt auch keine Hinweise und auch keine stichhaltigen Beweise dafür, dass Menschen mit Lebenserklärung durch die öffentliche Verwaltung anders behandelt werden, als Menschen ohne eine solche.

Denn noch

ist der erste Schritt in die Souveränität, dass Du lernst, Dich im ursprünglichen Sinne als Lebenden zu begreifen und diesem durch eine handschriftliche Lebenderklärung Ausdruck verleihst.
Dabei ist der genaue Text der Erklärung nicht vorgeschrieben.
Du erstellst die Erklärung auf wertvollem Dokumentenpapier (Baumwolle) mit dokumentenechter blauer und nasser Tinte.

Drei lebende Zeugen

Du brauchst für Deine Lebenderklärung drei ebenfalls lebende Zeugen, so dass Du Deine Lebenderklärung am besten zu viert erstellst.
Als Lebender unterschreibt man mit einem Doppelpunkt vor dem Rufnamen und vor dem Familiennamen. Der Doppelpunkt vor dem Rufnamen kann auch entfallen, wenn bereits auf dem Vordruck ein Doppelpunkt steht.
Die Zeugen sollen identifizierbar und auffindbar sein, so dass es sich empfiehlt, diese gut lesbar in der Urkunde (mit 

🙂

 anzugeben sowie Datum und Ort der Niederkunft zu nennen.
Das Original Deiner Lebenderklärung bekommt in der rechten oberen Ecke eine Briefmarke mit mindestens 100 Einheiten sowie links daneben ein Postcodelabel als Urkunden-ID.
Diese wird autografiert, also als Mensch unterschrieben, sowie mit Datum und rot gestempeltem Fingerabdruck versehen.
Wenn Briefmarken in Ecken von Dokumenten geklebt werden, dann erfolgt die Autografierung immer so, als wenn die Ecke abgeschnitten werden sollte.
Autografen bestehen aus einer Unterschrift als Mensch in blauer dokumentensicherer Tinte sowie einem Abdruck des rechten Zeige- oder Mittelfingers mit rotem Stempelkissen.

Nur Kopien versenden – das Original sichern

Das Original Deiner Lebenderklärung verbleibt auf alle Zeit in Deinen Unterlagen, die Du an sicherem Ort aufbewahrst.
Du kannst jederzeit neue Originale daraus erzeugen, indem Du die Erklärung kopierst oder den Scan der Erklärung ausdruckst und auf der rechten unteren Ecke eine Briefmarke mit 5 oder 10 Einheiten anbringst, die mit aktuellem Datum ebenfalls autografierst.

Sende die Erklärung dem lebenden Mann oder Weib zu

Urkunden werden niemals geknickt.
Du sendest also in einem großen Umschlag Deine Lebenderklärung mit dem Postcodelabel per Einschreiben mit Rückschein an Dich selbst; konkret sendet sie die Person dem lebenden Mann oder Weib zu.
Das klingt zwar paradox, aber es verschafft eine sichere Dokumentation des Datums der Erklärung.

Ab die Post

Am besten, Ihr verpackt die Briefe gemeinsam und schickt sie gemeinsam ab.
Das Aufkleben des Barcodes ist keine Frankierung. Der Brief muss noch im Postamt ausreichend frankiert werden.
Dabei bitte aufpassen, dass der Brief nicht mit einem anderen Postcodelabel versehen wird.
Man kann nach der Zustellung auch einen Ausdruck des Trackings der Zustellung per Internet erstellen.

Kopien verteilen

Nachdem Du Deine Lebenderklärung zurückerhalten hast, werden 5 neue Originale (Briefmarke unten rechts) mit selbsterstellten Anschreiben und Verteilerangabe als Urkunde im verstärkten A4-Umschlag an folgende fünf Stellen gesendet:

1. Standesamt Deiner Geburt zur Hinterlegung in Deiner Sammelakte
2. Suchdienst des Roten Kreuzes in Genf
3. Apostolische Nuntiatur in Berlin
4. US Generalkonsulat
5. Bundesverwaltungsamt

Die 5 Einschreiberückscheine kommen mit Kopien der Anschreiben in Deine persönlichen Unterlagen.

Alle 7 Jahre wieder

Das gesamte Prozedere muss alle 7 Jahre wiederholt werden, da der Cestui que Vie Act von 1666 beinhaltet, dass jeder, der sich nicht alle 7 Jahre lebend meldet, automatisch für tot erklärt ist.
Mit Blick auf die Aktivitäten der Jugendämter in Deutschland macht es Sinn, bereits mit seinen Kindern bei Erreichen des 7. Lebensjahres eine Lebenderklärung zu machen.

Besser LEBEND leben als LEBEND erklären

Im Zusammenhang mit der Lebenderklärung ist es wichtig, sich auch als Lebender zu begreifen und so zu handeln.
Die Lebenderklärung ist der erste Schritt in ein anderes Selbstverständnis und Auftreten sowie die Voraussetzung für alle weiteren Schritte in die Souveränität.

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